Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AYUBOWAN
1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Firma AYUBOWAN, Inhaberin Frau Kristin Weiß, und ihren Kunden, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss und Buchung
Verträge zwischen der Firma AYUBOWAN und ihren Kunden kommen durch die verbindliche Anmeldung zu den von der Firma AYUBOWAN angebotenen Kursen, Workshops, Aus-, Fort und Weiterbildungen oder sonstigen Dienstleistungen und Veranstaltungen zustande. Die Anmeldung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar, wobei die Anmeldung/Buchung per E-Mail, Brief, Telefon, Online- oder Anmeldeformular vor Ort sowie über die Website der Firma AYUBOWAN erfolgen kann. Die Annahme durch die Firma AYUBOWAN erfolgt durch den Versand einer Anmelde- bzw. Zahlungsbestätigung per Post, E-Mail bzw. durch die Vertragsunterschrift vor Ort.
3. Bezahlung / Teilnahme an Kursen, Workshops, Aus-, Fort und Weiterbildungen oder sonstigen Dienstleistungen und Veranstaltungen
Eine Teilnahme an den gebuchten Kursen, Workshops, Aus-, Fort und Weiterbildungen oder sonstigen Dienstleistungen und Veranstaltungen ist vor Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeschlossen, sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde.
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preistabelle, die am Tag des Vertragsschlusses gilt. Sie enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Die Preistabelle wird im Studio ausgehängt und kann zusätzlich auf Anfrage jederzeit eingesehen werden.
4. 10er-Karten; Einzeltickets, Privatstunden
Die Firma AYUBOWAN bietet zur Buchung der angebotenen Yogakurse 10er-Karten sowie Einzeltickets und Tickets für Privatstunden an. 10er-Karten sind zur Buchung einzelner Yogakurse zwischen 45 und 90 Minuten verfügbar. Einzelne Yogakurse können über Einzeltickets gebucht werden. Zusätzlich können Tickets für Privatstunden erworben werden.
Zur Buchung von Workshops und Aus- und Fortbildungs- oder ähnlichen Veranstaltungen können die 10er-Karten nicht genutzt werden.
10er-Karten und Einzeltickets sind grundsätzlich personalisiert, für jeweils eine Person gültig und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung ist aus besonderen Gründen (Schwangerschaft, Umzug, dauerhafte Krankheit oder Verletzungen) nach vorheriger Abstimmung mit der Firma AYUBOWAN möglich.
Ab dem Zeitpunkt der ersten mit einer 10er-Karte gebuchten Teilnahme haben die 10er-Karten eine Gültigkeit von 14 Wochen.
Bezahlte Karten verfallen nach Ablauf des Gültigkeitsdatums. Eine Rückerstattung bezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.
5. Öffnungszeiten und Änderungen des Kurs- und Veranstaltungsangebotes
Die Büro- und Kurszeiten der Firma AYUBOWAN sowie das jeweils aktuelle Kurs- und Veranstaltungsangebot werden im Studio ausgehängt sowie auf der Webseite der Firma AYUBOWAN veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Die Firma AYUBOWAN behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen im Hinblick auf die Öffnungszeiten, das Kurs- und Veranstaltungsangebot sowie die Lehrer bzw. Dozenten der jeweiligen Kurse bzw. Aus- und Fortbildungen vorzunehmen. Entsprechende Änderungen werden über die Webseite bekanntgegeben.
Sollten vor Veranstaltungs- und/oder Kursbeginn für einzelne Veranstaltungen oder Kurse weniger als fünf Teilnehmer angemeldet sein, behält sich die Firma AYUBOWAN das Recht vor, die betroffenen Veranstaltungen nicht durchzuführen. Betroffene Kunden werden über die Nichtdurchführung informiert. In diesem Fall wird die Firma AYUBOWAN in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine kostenlose Ersatzbuchung für eine entsprechende alternative Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle einer Ersatzbuchung verrechnet. Sollte ein Ersatztermin von den betroffenen Kunden nicht gewünscht sein, werden die entrichteten Gebühren rückerstattet. Dies gilt nicht für die 10er-Karten. Diese können für Ersatzveranstaltungen oder –kurse genutzt werden.
6. Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder von der Gesellschaft unbestritten sind.
7. Abbruch, Versäumnis, Nichtteilnahme
Im Falle eines Abbruchs, der Säumnis oder der anderweitigen Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen, insbesondere im Hinblick auf Aus- oder Fortbildungen einschließlich Ausbildungsteilen, ist ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises bzw. der Veranstaltungsgebühr oder Teilen davon ausgeschlossen.
Ein Teilnahme- oder Abschlusszertifikat für begonnene, aber im vorstehenden Sinne nicht vollständig besuchte Aus- oder Fortbildungen wird nicht ausgestellt. Dies gilt nicht für Kurse, die sich über mindestens 9 Monate erstrecken. Hier schadet die entschuldigte Nichtteilnahme an bis zu 2 Veranstaltungstagen nicht.
8. Haftung
Eine Schadensersatzpflicht der Firma AYUBOWAN, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Firma AYUBOWAN auch für leichte Fahrlässigkeit.
Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein Fall der vorstehend aufgezählten erweiterten Haftung gegeben ist.
Im Übrigen ist eine Haftung der Firma AYUBOWAN auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Die Kunden werden gebeten, keine Wertgegenstände mit in die Studioräume zu bringen. Die Firma AYUBOWAN übernimmt insoweit keine Haftung für die eingebrachten Gegenstände.
Eine Teilnahme an dem Kurs- und Veranstaltungsangebot sollte nur bei voller Gesundheit der Kunden erfolgen. Im eigenen Interesse empfiehlt die Firma AYUBOWAN ihren Kunden, dass diese deren Teilnahmeabsicht insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Problemen wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, etc., vor der Teilnahme an Veranstaltungen der Gesellschaft mit einem Arzt besprechen und bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme an einer Veranstaltung den Lehrer oder Referenten vor Veranstaltungsbeginn auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hinweisen.
9. Nutzungsrechte an Bild- und Tonaufnahmen
Die ausschließlichen Nutzungsrechte sämtlicher Skripte und Veröffentlichungen liegen bei der Firma AYUBOWAN. Die Weiternutzung von Aufnahmen jedweder Art, insbesondere die Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte ist untersagt bzw. bedarf ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch die Firma AYUBOWAN. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer pauschalen Vertragsstrafe von EUR 1.500,00 geahndet. Weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
Die Kursteilnehmer geben ihre Einwilligung, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die während den Kursen gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt, in audiovisuellen- bzw. Printmedien genutzt werden dürfen.
10. Datenschutz
Die Firma AYUBOWAN erhebt, übermittelt, verarbeitet und speichert die aus den jeweiligen Verträgen betreffenden, personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses erforderlich und die Gesellschaft zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Auf die gesonderte Datenschutzerklärung wird Bezug genommen.
Orlamünde, den 23.05.2024